Klimaschutzkonzepte
Ein Klimaschutzkonzept gibt einen Überblick über den Energieverbrauch und die damit verbundenen Einsparpotentiale in der Kommune. Das Konzept dient als Entscheidungsgrundlage für den Rat und die Verwaltung um gezielt Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen zu ergreifen.
Mit der Auflage der Klimaschutzinitiative des Bundes im Juni 2008 haben sich viele Kommunen entschlossen ein kommunales Klimaschutzkonzept aufzustellen. In Niedersachsen verfügen bisher nur vereinzelt Kommunen über ein Klimaschutzkonzept. Da diese Aufgabe für die Kommunen neu ist, unterstützt die KuK-Geschäftstelle die Aufstellung von Klimaschutzkonzepten.
Was ist ein kommunales Klimaschutzkonzept?
Ein Klimaschutzkonzept bezieht sich in der Regel auf die gesamte räumliche Einheit der jeweiligen Gebietskörperschaft (Stadtgebiet, Gemeindegebiet, Landkreis) oder bei gemeinsamer Aufstellung eines Konzeptes auf das Gebiet mehrerer Kommunen. In einem Klimaschutzkonzept werden die verschiedenen Sektoren des Energieverbrauches und der lokalen Energieversorgung betrachtet. Hierzu gehören bspw. die Haushalte, Industrie und Gewerbe, der Verkehrsbereich, die öffentlichen Liegenschaften und die Landwirtschaft, etc. Ein Klimaschutzkonzept stellt ähnlich wie ein Flächennutzungsplan eine kommunale Planung für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren dar.
Neben der Bestandsaufnahme des kommunalen Energieverbrauches (Energiebilanz) enthält ein Klimaschutzkonzept die Ermittlung von Einsparpotentialen in den jeweiligen Verbrauchssektoren und die Festlegung eines CO2-Einsparzieles sowie eine Prioritätenliste mit Maßnahmen zur Erreichung dieses Zieles. Von einem integrierten Klimaschutzkonzept wird gesprochen, wenn es die oben genannten Aspekte umfasst und unter Beteiligung der kommunalen Interessengruppen (Bürger, Vereine, Unternehmen, etc.) erarbeitet wurde. Ein integriertes Konzept umfasst u.a. auch die Prüfung verschiedener Maßnahmen und die damit verbundenen Investitions- und Betriebskosten.
Ein integriertes Klimaschutzkonzept umfasst:
- das Gebiet der Kommune (bzw. das Kooperationsgebiet);
- eine kommunale Energiebilanz mit Einbeziehung der Verbrauchssektoren (Haushalte, Gewerbe, öffentliche Liegenschaften, Verkehr, Landwirtschaft, etc.);
- eine CO2-Bilanz für den räumlichen Geltungsbereich;
- Ermittlung von Einsparpotentialen;
- Festlegung eines Einsparzieles;
- Maßnahmenpaket/Prioritätenliste mit Maßnahmen zur Erreichung des Einsparzieles;
- eine Umsetzungsplanung für die kommenden 10 bis 15 Jahre;
- Partizipation der Bevölkerung.
Unabhängig von der Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes gibt es auch die Möglichkeit ein Teilkonzept aufzustellen, das beispielsweise nur die kommunalen Liegenschaften betrachtet.